Firmenwagen privat nutzen: Beim Fahrtenbuch ist der Fiskus sehr genau
Rheinische Post
26.09.2024
Fährt ein Arbeitnehmer mit seinem Dienstwagen auch privat und nimmt dafür nicht die Ein-Prozent-Regel in Anspruch, muss er jede Fahrt fürs Finanzamt dokumentieren. Wie das korrekt gemacht wird.
0 Kommentare
Teile deine Gedanken