Bundesgerichtshof: Holocaustleugnung in Schreiben an Finanzamt ist keine Volksverhetzung
Spiegel
25.09.2024
Eine einschlägig vorbestrafte Frau leugnet in einem Brief an den Fiskus den Holocaust. Das kann in diesem Fall aber nicht als Volksverhetzung geahndet werden, urteilt der BGH – aus einfachem Grund.
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Erstellt:
25.09.24
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25.09.24
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Spiegel
vor 4 Monaten
Bundesgerichtshof: Holocaustleugnung in Schreiben an Finanzamt ist keine Volksverhetzung
Merkur
vor 4 Monaten
BGH bestätigt Freispruch: Holocaust-Leugnung in 339-Seiten-Fax ans Finanzamt bleibt unbestraft
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