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Bundesgerichtshof: Holocaustleugnung in Schreiben an Finanzamt ist keine Volksverhetzung

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25.09.2024

Eine einschlägig vorbestrafte Frau leugnet in einem Brief an den Fiskus den Holocaust. Das kann in diesem Fall aber nicht als Volksverhetzung geahndet werden, urteilt der BGH – aus einfachem Grund.

25.09.2024

12:26 Uhr

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Erstellt:

25.09.24

Update:

25.09.24

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Spiegel

vor 4 Monaten

Bundesgerichtshof: Holocaustleugnung in Schreiben an Finanzamt ist keine Volksverhetzung

Merkur

vor 4 Monaten

BGH bestätigt Freispruch: Holocaust-Leugnung in 339-Seiten-Fax ans Finanzamt bleibt unbestraft

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