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Änderung der Bundeswahlordnung: Bundestagskandidaten müssen Wohnanschrift nicht mehr angeben

Rheinische Post

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20.09.2024

Wer für den Bundestag kandidiert, muss dafür ab sofort nicht mehr seine private Adresse preisgeben. Das soll für sie das Risiko minimieren, Opfer von Gewalttaten oder politisch motiviertem Stalking zu werden.

20.09.2024

05:50 Uhr

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Erstellt:

20.09.24

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20.09.24

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Rheinische Post

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Änderung der Bundeswahlordnung: Bundestagskandidaten müssen Wohnanschrift nicht mehr angeben

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vor 4 Monaten

Bundestagskandidaten müssen Wohnanschrift nicht mehr angeben – Schutz vor Gewalt

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vor 4 Monaten

Bundestagskandidaten müssen ihre Privatadresse nicht mehr preisgeben

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