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Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

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02.09.2024

Im Körperverletzungsverfahren gegen Fußballweltmeister Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgenommen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

02.09.2024

13:39 Uhr

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02.09.24

Update:

08.09.24

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Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

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Staatsanwältin knickt ein - Boateng-Urteil rechtskräftig!

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Verfahren gegen Boateng – Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

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